Die Maßnahmen gegen die Verbreitung des COVID-19 Virus sind richtig und wichtig – aber sie treffen die freien Ensembles und Orchester sowie andere selbstständige Kulturschaffende besonders hart. Uns erreichen zahlreiche Berichte über Absagen von Veranstaltungen. Es herrscht weithin große Unsicherheit bezüglich der Verteilung von entstehenden Schäden und Lasten und rechtlicher Fragestellungen. Die Situation ist dynamisch und unübersichtlich, insgesamt aber sehr bedrohlich. Denn:
Freie Ensembles und Orchester sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Ihre Shareholder sind selbstständige Musiker*innen und Musiker. Sie sind verstärkt im internationalen Raum aktiv und auf Einnahmen aus Engagements sowie öffentlichen und privaten Förderungen angewiesen.
Aus förderrechtlichen Gründen dürfen sie keine oder kaum Rücklagen bilden, ihre Budgets basieren zu 75% oder mehr auf eigenen Einnahmen. Dadurch sind sie von Veranstaltungsausfällen auf besondere Weise wirtschaftlich unmittelbar betroffen.
Wir schließen uns deshalb der Forderung des Deutschen Kulturrats nach einem Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler an.
Wir fordern Fördergeber auf, zugesagte Förderungen im Falle von Veranstaltungsabsagen aufgrund der Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht einzubehalten.
Wir appellieren an Veranstalter, die ihr Budget zu einem erheblichen Teil auf Fördergelder aufbauen, bei entsprechenden Absagen keine zugesagten Leistungen einzubehalten.
Tobias Rempe, Vorsitzender des FREO e.V.: „Die freien Kulturschaffenden sind von der aktuellen Krise existenziell betroffen. Für die Freien Ensembles und Orchester gilt: Schon drei bis vier abgesagte Konzerte können die Lichter ausgehen lassen. Die staatliche Unterstützung muss sich jetzt deshalb auf den Bereich der freien Ensembles und Orchester, der selbstständigen Kulturschaffenden und der freien Szene insgesamt fokussieren.“
Lena Krause, Geschäftsführerin des FREO e.V.: „Im Bereich der selbstständigen Kulturschaffenden und freien Organisationen greifen keine herkömmlichen staatlichen Instrumente wie z.B. Kurzarbeit oder ähnliches. Gleichzeitig kommt der Reformbedarf eines Fördersystems, das etwa kaum Rücklagenbildung zulässt, in einer Situation wie dieser gravierend zum Ausdruck.“