Das 2017 gestartete Förderprogramm “Exzellente Orchesterlandschaft” geht in die nächste Runden. Antragsberechtigt sind auch freie Ensembles und Orchester.
Am 17. Mai 2021 wurden die neuen Fördergrundsätze sowie FAQs für das Bundesförderprogramm “Exzellente Orchesterlandschaft” bekannt gegeben.
Mit der Veröffentlichung der Fördergrundsätze wurden direkt zwei Antragsfristen kommuniziert:
In 2020 wurde das Programm als Reaktion auf die Corona-Pandemie in eine Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles umgewandelt.
Das Programm richtet sich an öffentlich finanzierte Sinfonie- und Kammerorchester und an professionelle Sinfonie- und Kammerorchester sowie Instrumentalensembles der freien Szene in vergleichbarer Besetzung.
Die Klangkörper können bis zu 400.000 Euro an Fördergeldern für einen Projektzeitraum von bis zu zwei Jahren beantragen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch eine Jury.
Details zu den Antragsbedingungen für freie Klangkörper sind den Fördergrundsätzen und den FAQs zum Programm zu entnehmen.
Bereits bei der ersten Ausschreibung des Programms im Jahr 2017 wurden Anträge freier Klangkörper zu Förderung ausgewählt. Die Antragsbedingungen waren damals jedoch sehr unklar – unterschiedliche Informationen für freie Klangkörper standen im Raum; es fehlte an klaren Informationen und Kriterien in der Ausschreibung.
Dies wurde in der jetzigen Ausschreibung durch die Arbeit von FREO erstmals verbessert.