Exzellente Orchesterlandschaft

Das 2017 gestartete Förderprogramm “Exzellente Orchesterlandschaft” geht in die nächste Runden. Antragsberechtigt sind auch freie Ensembles und Orchester.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt: „Damit machen wir die Orchester und Ensembles fit für die Zukunft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer weltweit einzigartigen Musikkultur“.

Am 17. Mai 2021 wurden die neuen Fördergrundsätze sowie FAQs für das Bundesförderprogramm “Exzellente Orchesterlandschaft” bekannt gegeben.

Mit der Veröffentlichung der Fördergrundsätze wurden direkt zwei Antragsfristen kommuniziert:

  • 15. Juni 2021 für Vorhaben, deren Realisierung ab der Spielzeit 2021/2022 geplant ist (Antragsfrist abgelaufen)
  • 15. April 2022 für Vorhaben, deren Realisierung ab der Spielzeit 2022/2023 geplant sind. Anträge sind ab dem 15. März 2022 möglich.

In 2020 wurde das Programm als Reaktion auf die Corona-Pandemie in eine Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles umgewandelt.

Mit der neuen Ausschreibung geht das Programm wieder auf seinen Ursprung zurück. In der ersten Förderrunde stehen insgesamt 7,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an öffentlich finanzierte Sinfonie- und Kammerorchester und an professionelle Sinfonie- und Kammerorchester sowie Instrumentalensembles der freien Szene in vergleichbarer Besetzung.

Die Klangkörper können bis zu 400.000 Euro an Fördergeldern für einen Projektzeitraum von bis zu zwei Jahren beantragen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch eine Jury.

Details zu den Antragsbedingungen für freie Klangkörper sind den Fördergrundsätzen und den FAQs zum Programm zu entnehmen.

Die deutsche Orchesterlandschaft "wird gleichzeitig von einer großen Zahl von Orchestern und Ensembles in orchestraler Besetzung in freier Trägerschaft mitgestaltet, die sich nicht nur besonderen Stilrichtungen und innovativen künstlerischen Ansätzen verpflichtet fühlen, sondern auch alternativen Arbeitsweisen und Organisationsmodellen folgen."

Bereits bei der ersten Ausschreibung des Programms im Jahr 2017 wurden Anträge freier Klangkörper zu Förderung ausgewählt. Die Antragsbedingungen waren damals jedoch sehr unklar – unterschiedliche Informationen für freie Klangkörper standen im Raum; es fehlte an klaren Informationen und Kriterien in der Ausschreibung.

Dies wurde in der jetzigen Ausschreibung durch die Arbeit von FREO erstmals verbessert.

Weitere Informationen
PM der Bundesregierung: Bund stärkt vielfältige OrchesterkulturFördergrundsätze Exzellente Orchesterlandschaft (Stand: 03.05.2021)FAQs Exzellente Orchesterlandschaft