NEUSTART für freie Ensembles und Orchester

NEUSTART KULTUR muss auch ein NEUSTART für Freie Ensembles und Orchester sein.

FREO e.V. fordert unmittelbare Berücksichtigung der Freien Ensembles und Orchester und für die Vergabe der Mittel im Rahmen von NEUSTART KULTUR.
  • Programme, die freie Ensembles und Orchester als Veranstalter, Auftraggeber und Vermittler unmittelbar und direkt berücksichtigen
  • Programme, die privatwirtschaftlich organisierte und hybrid finanzierte Organisati­onen nicht ausschließen
  • Vergabekriterien, die sich an den spezifischen Arbeits- und Lebensrealitäten und Produktionsbedingungen der freien Ensembles und Orchester im Spezifischen und in der freien Szene im Allgemeinen ausrichten
  • Programme und Vergabekriterien, die einzelne Sparten nicht ausschließen (z.B. Alte Musik)
  • Einbezug von Fachverbänden wie FREO e.V. bei der Ausgestaltung von Program­men und Vergabekriterien
  • Transparente und nachvollziehbare Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse

Wenn es jetzt an den Erhalt von Strukturen geht, dürfen freie Klangkörper nicht kategorisch aus­geschlossen werden. Als nicht staatlich getragene, freie Organisationen gehören Freie Ensem­bles und Orchester explizit zu der kulturellen Infrastruktur, die mit dem Programm NEUSTART KULTUR erhalten und zur Wiederaufnahme ihres Betriebs befähigt werden soll.

Freie Ensembles und Orchester gehören als nicht staatlich getragene, freie Organisationen zur gefährdeten kulturellen Infrastruktur

Freie Ensembles und Orchester arbeiten in privat getragenen, auf Langfristigkeit angelegten Strukturen mit einer hohen Selbstverantwortung. Sie alle sind strukturell nicht von staatlichen Zuwendungen getragen – und müssen gerade deshalb jetzt bei der Vergabe der Kulturmilliarde unmittelbar und direkt berücksichtigt werden!

Freie Ensembles und Orchester sind privat getragene Organisationen

Als Spezialisten der zeitgenössischen und Alten Musik, als Innovationsmotor der Kunstmusik sind sie wichtige Interpreten für Festivals und Veranstalter in Deutschland und im internationa­len Raum. Sie sind aber weit mehr als das: Als zentraler Knotenpunkt in der Kulturlandschaft bieten sie Beschäftigungs- und Auftragsmöglichkeiten nicht nur für ihre eigenen Mitglieder, son­dern auch für zahlreiche andere Künstler*innen und Kulturschaffende: als Auftraggeber, Veran­stalter und Vermittler.

Freie Ensembles und Orchester sind Auftraggeber, Veranstalter und Vermittler. Sie bieten Beschäftigungs- und Auftragsmöglichkeiten für Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten und Gewerke.

Sie veranstalten eigene Konzert- und Abo-Reihen und Festivals, teilweise im eigenen Konzertsaal und sind Auftraggeber für Komponist*innen, Musiker*innen und Künstler*innen aus allen Sparten. Im Bereich der Kinder- und Jugendbildung sind sie Vorreiter mit preisgekrönten Modellprojekten und gehen langfristige Partnerschaften mit Schulen, Kindergärten und anderen Bildungs- und sozialen Einrichtungen ein.

Für Nachwuchsmusiker*innen bieten sie Akademie- und Workshop-Programme an und leisten darüber einen wichtigen Beitrag zur Professionalisie­rung der nachfolgenden Musiker*innengeneration. Das Angebotsspektrum ist ungemein vielfäl­tig – freie Ensembles und Orchester sind als Multiplikatoren überall in der Gesellschaft und in der Kulturlandschaft verankert.

Freie Ensembles und Orchester arbeiten auf Grundlage eines fragilen Finanzierungsmodells mit hohem eigenem Risiko. Rücklagenbildung ist nicht möglich.

Im Unterschied zu staatlich getragenen Konzert- und Theaterorchestern arbeiten freie Ensem­bles und Orchester auf Grundlage eines fragilen Finanzierungsmodells mit hohem eigenem Ri­siko.

Das Jahresbudget eines freien Klangkörpers setzt sich zusammen aus zeitlich begrenzten und auf ein künstlerisches Vorhaben bezogenen Projektförderungen, Einnahmen aus Ticketver­käufen bei Eigenveranstaltungen und aus Konzertengagements. In seltenen Fällen kann ein freier Klangkörper auch auf eine kleine Struktur- bzw. Basisförderung zurückgreifen. Rücklagen­bildung ist aufgrund des Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrechts nicht möglich.

Fällt auch nur ein Baustein im Finanzierungsmodell weg – wie z.B. im Zuge der Corona-Pande­mie die Einnahmen aus Konzertengagements und Ticketverkäufen, bricht die Finanzierungs­grundlage in sich zusammen wie ein Kartenhaus: Mitarbeiter*innen, Künstlerhonorare, Betriebs­kosten und Co. können nicht mehr finanziert, der Betrieb nicht mehr aufrecht gehalten werden. Gerade bei freien Klangkörpern ist eine Unterstützung der Struktur daher besonders notwendig.

Mit dem Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR soll die kulturelle Infrastruktur erhalten und zur Wiederaufnahme der Arbeit unter Corona-Bedingungen befähigt werden. Es wäre fatal, die freien Ensembles und Orchester nur mittelbar daran zu beteiligen.

Freie Ensembles und Orchester benötigen eine unmittelbare und direkte Unterstützung ihrer Strukturen im Rahmen von NEUSTART KULTUR.
Unser Forderungspapier zum Download